Genießen Sie Ihren Tesla in vollen Zügen mit einer umfassenden Versicherung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kfz-Haftpflichtversicherung, und Vollkaskoversicherung. Ausgeschlossen sind unter anderem:
Wir versichern Model S, Model 3, Model X und Model Y.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie deckt Personen- und/oder Sachschäden an Dritten ab, die bei einem durch das versicherte Fahrzeug verursachten Unfall entstanden sind.
Die Kaskoversicherung deckt Sachschäden am versicherten Fahrzeug ab:
Die Zusatzdeckungen bei InsureMyTesla bieten dem Versicherungsnehmer erweiterten Schutz je nach gewähltem Versicherungsplan für das Fahrzeug:
Essential
Preferred
Complete
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung
In allen Ländern, in denen nach dem Versicherungszertifikat eine Deckung besteht.
Für die Assistanceversicherung
Andorra, Österreich, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco), Gibraltar, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowakei, Spanien (einschließlich Kanarische und Balearische Inseln), Tschechien , Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Nordirland.
Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt eine Abwägung und Annahme (oder Ablehnung) des Risikos anhand folgender Kriterien, ggf. in Verbindung miteinander:
Zur Ermittlung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Kriterien herangezogen:
Das Alter des Fahrzeugs bei Versicherungsabschluss hat Einfluss auf folgende Deckungsbereiche:
Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, gilt die 100-prozentige Deckung bei Batterieaustausch nur für die restliche Zeit innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Erstzulassung.
Ist das Fahrzeug älter als zwei Jahre, gilt die Deckung wie ab dem dritten Jahr vorgesehen, d.h. die Batterie wird durch eine wiederaufbereitete Tesla-Batterie ersetzt.
Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die Variante "Essential":
Bei Totalschaden erhalten Sie den Zeitwert des versicherten Kraftfahrzeugs.
Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die Variante "Preferred":
Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn also der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, erfolgt die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur für die restliche Zeit innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Erstzulassung.
Ist das Fahrzeug älter als 1 Jahr, erfolgt die Erstattung wie ab dem zweiten Jahr vorgesehen, d.h. die Erstattung wird anhand des Zeitwerts des versicherten Kraftfahrzeugs berechnet.
Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die die Variante "Complete":
Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn also der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, erfolgt die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur für die restliche Zeit innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Erstzulassung.
Ist das Fahrzeug älter als 2 Jahre, erfolgt die Erstattung wie ab dem dritten Jahr vorgesehen, d.h., die Erstattung wird anhand des Zeitwerts des versicherten Kraftfahrzeugs berechnet.
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