Versichert durch
und verwaltet durch

Gemacht für Ihren Tesla

Genießen Sie Ihren Tesla in vollen Zügen mit einer umfassenden Versicherung.

Verfügbarer Versicherungsschutz

Vollkaskoversicherung
Ein Monat gratis
Tesla-Ladegeräte
Bis zu €5.000
Enthalten in Preferred und Complete
Batterieabdeckung
Ersatz durch eine neue Batterie innerhalb der ersten 24 Monate
Car new value compensation
Neuwertentschädigung
100%ige Erstattung für bis zu 24 Monate im Falle eines Totalschadens
Enthalten in Preferred und Complete
Glasabdeckung
Alle Glasteile an Ihrem Tesla
Enthalten in Preferred und Complete
Haftung
Bis zu €20 Millionen
Parkschadenschutz
Deckt Sachschäden an Ihrem geparkten Fahrzeug, die durch unbekannte Dritte verursacht werden.
Enthalten in Preferred und Complete
SOS Telefon-Assistenz
Enthalten in Preferred und Complete
Schäden an den Reifen
Bis zu €600
Enthalten in Complete
Schlüssel-Ersatz
Bis zu €300

Ausschlüsse

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kfz-Haftpflichtversicherung, und Vollkaskoversicherung. Ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KHH): Personenschäden des unfallverursachenden Fahrers und Schäden am versicherten Fahrzeug.
  • Bei Sachschäden: Schäden, die auf mangelnde Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, Schäden an mitgeführten Gegenständen oder vom Fahrzeug gelösten Ausrüstungen.
  • Bei Diebstahl: Diebstahl, der mit einem verlorenen oder im Fahrzeug zurückgelassenen Schlüssel begangen wird, und Diebstahl, der von der Familie oder dem Personal des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person begangen wird.
  • Für Assistance: Dienstleistungen, die nicht von uns veranlasst wurden oder ohne unsere Zustimmung erfolgten.
  • Bei allen Garantien außer Haftung und Assistance: Schäden, die auf eine vorsätzliche Handlung des Versicherten, grobe Fahrlässigkeit des Versicherten (z. B. Trunkenheit), einen Geschwindigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerb, ein nukleares Risiko, die Nichteinhaltung der technischen Prüfvorschriften durch das Fahrzeug zurückzuführen sind.

Fragen? Sie erreichen uns per kontaktformular oder +43 800 007 018

Welche Modelle sind abgedeckt?

Wir versichern Model S, Model 3, Model X und Model Y.

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie deckt Personen- und/oder Sachschäden an Dritten ab, die bei einem durch das versicherte Fahrzeug verursachten Unfall entstanden sind.

Was ist die Kaskoversicherung (Vollkasko)?

Die Kaskoversicherung deckt Sachschäden am versicherten Fahrzeug ab:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Naturgewalten
  • Kollisionen mit Tieren
  • Sachschäden am Fahrzeug nach Unfall durch Aufprall, Sturz, Überschlagen oder Kollision, einschließlich Vandalismus.

Welche Zusatzdeckungen gibt es bei InsureMyTesla?

Die Zusatzdeckungen bei InsureMyTesla bieten dem Versicherungsnehmer erweiterten Schutz je nach gewähltem Versicherungsplan für das Fahrzeug:

Essential

  • Batterie
  • Ersatzschlüssel

Preferred

  • Batterie
  • Ersatzschlüssel
  • Neuwertentschädigung während der ersten 12 Monate
  • Glasbruch Plus
  • Deckung für die Tesla-Ladeausrüstung
  • Pannenhilfe
  • Schaden an Ihrem geparkten Tesla

Complete

  • Batterie
  • Ersatzschlüssel
  • Neuwertentschädigung während der ersten 24 Monate
  • Glasbruch Plus
  • Deckung für die Tesla-Ladeausrüstung
  • Reifenschäden
  • Pannenhilfe
  • Schaden an Ihrem geparkten Tesla

Wo besteht Deckung?

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung
In allen Ländern, in denen nach dem Versicherungszertifikat eine Deckung besteht.

Für die Assistanceversicherung
Andorra, Österreich, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco), Gibraltar, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowakei, Spanien (einschließlich Kanarische und Balearische Inseln), Tschechien , Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Nordirland.

Kann ich meine Versicherung kündigen?

  • Sie können den Versicherungsvertrag zum Hauptfälligkeitstermin kündigen. Dazu müssen Sie uns mindestens 1 Monat vor dem Hauptfälligkeitstermin schriftlich darüber informieren.
  • Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats kündigen, wenn wir den Tarif oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern.
  • Nach einem Schadenfall können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach der Zahlung oder der Ablehnung der Entschädigung kündigen.
  • Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Kauf oder nach Erhalt des Vertrags widerrufen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Hier finden Sie alle Selbstbeteiligungen pro Versicherung je nach Tarif und Fahrzeug.

Die Kriterien

Was sind die Kriterien für die Annahme des Versicherungsantrags?

Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt eine Abwägung und Annahme (oder Ablehnung) des Risikos anhand folgender Kriterien, ggf. in Verbindung miteinander:

  • Alter des Versicherungsnehmers, Hauptfahrers oder regelmäßigen Fahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass das Alter Einfluss auf Häufigkeit und Schwere von Unfällen hat.
  • Land des Hauptwohnsitzes des Versicherungsnehmers und/oder Hauptfahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass die Abwicklung von Verträgen und Ansprüchen im Ausland kostenintensiver ist.
  • Bisherige Unfallhistorie des Versicherungsnehmers, Hauptfahrers oder regelmäßigen Fahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass Fahrer, die in der Vergangenheit viele Schadensfälle hatten, mehr Unfälle verursachen als solche, die in der Vergangenheit weniger Versicherungsansprüche geltend gemacht hatten.
  • Das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

    Bei Kraftfahrzeugen gilt das Land der Zulassung als Ort des Risikos.
  • Entzug der Fahrerlaubnis oder Trunkenheit am Steuer des Versicherungsnehmers oder Hauptfahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass bei Personen, deren Fahrerlaubnis eingezogen wurde und/oder gegen die wegen Trunkenheit am Steuer, Verweigerung der Blutentnahme, Fahrerflucht oder fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ermittelt wurde, häufiger Versicherungsansprüche auftreten.
  • Besondere Maßnahmen zur Risikobeschaffenheit, angewendet durch eine andere Gesellschaft oder die Helvetia Global Solutions Ltd.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass Personen, bei denen durch eine andere Gesellschaft oder die Helvetia Global Solutions Ltd bestimmte Maßnahmen zur Risikobeschaffenheit angewendet wurden (z.B. Kündigung der Haftpflichtversicherung), häufiger Versicherungsansprüche auftreten.
  • Gesetzliche und regulatorische Anforderungen.Bei Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit müssen Fahrer und Fahrzeug beim Fahren in Bereichen, wo eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist, alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten.
  • Gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs zur Beförderung von Personen oder zur gewerblichen Vermietung.Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung (z.B. Taxi, UBER) oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet werden.
  • Diplomatenfahrzeuge.

    Für Diplomatenfahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz.
Was sind die Preiskriterien?

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Das geografische Gebiet anhand des Hauptwohnsitzes des Versicherungsnehmers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass Einwohner bestimmter geografischer Gebiete weniger Unfälle schuldhaft verursachen als diejenigen anderer Gebiete.
  • Typ des Fahrzeugs.
    Das Fahrzeug muss ein Tesla Model 3, Model S, Model X oder Model Y sein.
  • Alter des Versicherungsnehmers, Hauptfahrers oder regelmäßigen Fahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass das Alter Einfluss auf die Häufigkeit und Schwere von Unfällen hat.
  • Jährliche Fahrleistung in km.Fahrzeuge mit einer hohen Zahl gefahrener Kilometer pro Jahr verbringen mehr Zeit auf der Straße und haben damit ein höheres statistisches Unfallrisiko. Die jährliche Fahrleistung hat Einfluss auf die Prämie.
  • Bisherige Unfallhistorie des Versicherungsnehmers, Hauptfahrers oder regelmäßigen Fahrers.Dieses Kriterium wird verwendet, weil statistisch belegt ist, dass Fahrer, die in der Vergangenheit viele Versicherungsansprüche hatten, mehr Unfälle verursachen als solche mit wenigen Versicherungsansprüchen.
Was sind die Kriterien zur Ermittlung der Deckung?

Das Alter des Fahrzeugs bei Versicherungsabschluss hat Einfluss auf folgende Deckungsbereiche:

  • Batterie

Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, gilt die 100-prozentige Deckung bei Batterieaustausch nur für die restliche Zeit innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Erstzulassung.

Ist das Fahrzeug älter als zwei Jahre, gilt die Deckung wie ab dem dritten Jahr vorgesehen, d.h. die Batterie wird durch eine wiederaufbereitete Tesla-Batterie ersetzt.

  • Deckung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts

Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die Variante "Essential":

Bei Totalschaden erhalten Sie den Zeitwert des versicherten Kraftfahrzeugs.

Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die Variante "Preferred":

Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn also der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, erfolgt die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur für die restliche Zeit innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Erstzulassung.

Ist das Fahrzeug älter als 1 Jahr, erfolgt die Erstattung wie ab dem zweiten Jahr vorgesehen, d.h. die Erstattung wird anhand des Zeitwerts des versicherten Kraftfahrzeugs berechnet.

Handelt es sich bei der vom Versicherungsnehmer gewählten und in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Variante um die die Variante "Complete":

Bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn also der Versicherungsnehmer nicht Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug zuvor anderswo versichert war, erfolgt die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur für die restliche Zeit innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Erstzulassung.

Ist das Fahrzeug älter als 2 Jahre, erfolgt die Erstattung wie ab dem dritten Jahr vorgesehen, d.h., die Erstattung wird anhand des Zeitwerts des versicherten Kraftfahrzeugs berechnet.

Zusätzliche Informationen

Hinweis

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